In den drei Entscheidungen European Super League, International Skating Union und Royal Antwerp Football Club stellt der EuGH erneut klar, dass sich auch Sportverbände am Kartellrecht messen lassen müssen
Deutsche Anwalt Akademie – 24. April 2024, Online
Dr. Stephanie Pautke spricht zu: “Vertriebsverträge nach der neuen vertikalen Gruppenfreistellungsverordnung (Vertikal-GVO)”
16. Speyerer Kartellrechtsforum – 22./23. April 2024, Speyer
Dr. Stephanie Pautke spricht zu “Dualer Vertrieb im EU Vertriebskartellrecht”
Bundeskartellamt „Wrapped“ – Jahresrückblick für 2023
Ein Überblick über die Aktivitäten des BKartA im Jahr 2023
„Gun Jumping“: Vollzugsverbot in der EU-Fusionskontrolle
Das jüngste EuGH-Urteil Altice sowie das im Sommer 2023 verhängte Rekordbußgeld der EU-Kommission in der Rechtssache Illumina / Grail verdeutlichen die Relevanz von Kartellrechts-Compliance im Rahmen von M&A-Transaktionen
Pressemitteilung 12/2023
COMMEO berät ZeroNorth bei Erwerb von Alpha Ori
Der Digital Markets Act: Ein Riesen-Gesetz gegen Tech-Riesen?
Der EU-Gesetzgeber hat ein Gesetz zur Regulierung des Marktverhaltens von Torwächtern („Gatekeeper“) mit weitreichenden Befugnissen der Kommission erlassen
11. GWB-Novelle: Neue Regeln zur Sektoruntersuchung, Vorteilsabschöpfung und Umsetzung des DMA
Die 11. GWB-Novelle ist am 7. November 2023 in Kraft getreten
JUVE Handbuch 2023/2024
Im aktuellen JUVE Ranking wird die Einheit von COMMEO besonders hervorgehoben: „Sehr gutes, schlagkräftiges und sympathisches Team, das hochkarätige und komplexe Fälle bearbeitet“. Dominique Wagener wird als „Spezialistin für Kartellschadensersatz“ gewürdigt und Johanna Kübler gilt als „kompetent, konstruktiv, lösungsorientiert“. Stephanie Pautke besitzt „exzellentes Fachwissen“ und Isabel Oest wird als „‘Rising Star‘ im Kartellrecht“ bezeichnet. Zudem werden unsere Partnerinnen Dominique Wagener, Stephanie Pautke und Johanna Kübler erneut von JUVE als „Führende Berater im Kartellrecht (über 50 Jahre)“ empfohlen.
Pressemitteilung 08/2023
COMMEO berät Ger. Heinemann beim Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung an der Nobilis Holding GmbH